dieBasis hat einen Brief in einem blauen Kuvert an unseren Bundespräsidenten geschickt!

österreichische Fahne

Sehr geehrter Herr Bundespräsident!

Wir sind Delegierte der neuen Partei dieBasis und möchten Sie über die Sorgen unserer Mitglieder, Sympathisanten und Bürger Österreichs informieren.

Sie haben zum „Impfen“ aufgerufen, in den Medien wird diese Impfung, die keine ist, sogar beworben! Beides ist gesetzwidrig, denn laut § 6 AZG (Arzneimittelgesetz):

(1) Es ist verboten, Arzneimittel oder Wirkstoffe in Verkehr zu bringen, die den Tatsachen nicht entsprechende Angaben oder sonst zur Irreführung geeignete Bezeichnungen oder Aufmachungen aufweisen.

Diese mRNA Spritze ist keine Impfung nach Definition: (aus dem Biologieunterricht) als Impfung bezeichnet man die absichtliche Infektion mit toten oder ungefährlichen Krankheitserregern, um eine Immunisierung gegen diese oder ähnliche Erreger zu bewirken.
Diese mRNA SPRITZE BRINGT KEINE ZUVERLÄSSIGE Immunität!
Irreführende Angaben sind verboten! So wird behauptet, diese Spritze brächte Immunität, doch das wird nicht einmal auf den Begleitpapieren der Hersteller behauptet.

(2) Es ist ferner verboten, im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von Arzneimitteln oder Wirkstoffen über diese den Tatsachen nicht entsprechende oder zur Irreführung geeignete Angaben zu machen.

(3) Eine Irreführung liegt insbesondere dann vor, wenn:
1. den Arzneimitteln eine Wirksamkeit oder den Wirkstoffen eine Eigenschaft beigemessen wird, die nach dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse oder nach den praktischen Erfahrungen nicht hinreichend belegt ist, oder:
2. fälschlich der Eindruck erweckt wird, dass ein Erfolg mit Sicherheit zu erwarten ist oder dass nach bestimmungsgemäßem oder längerem Gebrauch keine schädlichen Wirkungen eintreten, oder
3. die Bezeichnung oder Aufmachung zur Verwechslung geeignet ist.

Der Bundespräsident ist das letzte Bollwerk zwischen den Behörden und den Staatsbürgern. Er wurde deswegen mit weitreichenden Ermächtigungen ausgestattet! Er kann die Regierung entlassen, wenn sie auf die Staatsbürger mit schädlichen oder ungesetzlichen Verordnungen und Maßnahmen
einwirken will.

Der Bundespräsident kann die Regierung entlassen, er ist Oberbefehlshaber des Bundesheeres, und kann beispielsweise dem Verfassungsgericht Geltung verschaffen. Bekanntlich wurden vom Verfassungsgericht mehr als 30 der Regierungsverordnungen aufgehoben, da seitens der Regierung bis heute (!) kein Beleg für die Notwendigkeit der Verordnungen nachgewiesen wurde.

Das Verwaltungsgericht Wien hat erkannt, dass der PCR-Test keine Infektion
belegen kann, wenn gesunde Menschen getestet werden! Der Test wird aber heute noch als Grundlage für die Einschränkungen verwendet!

Sehr geehrter Herr Bundespräsident, Ihre Staatsbürger brauchen Sie jetzt und zählen auf Sie! Sie sind die Schlüsselperson, die vom Gesetzgeber für solche Fälle vorgesehen wurde. Sie sind nicht nur der Regierung, sondern der Verfassung und den durch die Verfassung geschützten Staatsbürgern
verpflichtet.

Die Staatsbürger fühlen sich alleine gelassen, und sehen sich einer überbordenden Verordnungsflut ausgesetzt, die jetzt auch noch – völlig unbegründet – die Gesundheit der Kinder zu gefährden beabsichtigt.

Bitte kommen Sie Ihrer Pflicht, sich umfassend zu informieren, nach! Es gibt einen außerparlamentarischen Untersuchungsausschuss!
In Österreich und Deutschland:
www.acu-austria.at
https://corona-ausschuss.de/sitzungen/

Die Wahrheit darf nicht länger unbeachtet bleiben! Der Betrug mittels PCR Test und die Gefährdung der Menschen durch experimentelle Spritzen muss sofort aufhören!

Wir bitten Sie inständig, Ihre Staatsbürger in der Not nicht alleine und ohne Hilfe zu lassen!

Mit besorgten aber freundlichen Grüßen,
dieBasis Österreich