ACHTUNG! Gesetzesänderung für Sozialversicherungen!
Der Kostenersatz für Wahlärzte soll abgeschafft werden. Die SV werden nur noch Geld in die Hand nehmen, wenn Behandlungen durch einen Kassenarzt durchgeführt werden. Die Kassenärtze wiederum müssen sich an die Vorgaben der Regierung halten, sowohl was Impfungen betrifft, als auch Atteste, Impfbefreiungen, Empfehlungen, etc. Bei Kassenärtzen findet keine individuelle Anamnese statt und ein Abwägen zwischen Nutzen und Risiko von Medikamenten, Impfungen, sondern ein Handeln nach Vorgaben (u.a. der Regierung). D.h. wer sich keinen Wahlarzt im vollen Umfang leisten kann, dem bleibt nur der Gang zum Kassenarzt. Ärzte, welche frei entscheiden wollen und denen das tatsächliche Wohl der Menschen und PatientInnen am Herzen liegt, werden es sich nicht mehr leisten können eine Praxis aufrechtzuerhalten, da es sich die PatientInnen wiederum nicht mehr leisten können zu einem Wahlarzt zu gehen. Jeder der dieses Vorgehen ablehnt, sollte eine Stellungnahme unter folgendem Link abgeben und den neuen Gesetzesentwurft zur Gänze ablehnen.
Ein „Lehne diesen Gesetzesentwurf zur Gänze ab.“ ist ausreichend!