Arzneimittelgesetzt

Von vielen Menschen unseres Landes bleibt es unbemerkt, dass das Arzneimittelgesetz geändert werden soll. Dabei soll der Einsatz von gentechnisch modifizierten Organismen in der Humanmedizin ermöglicht werden. Die Konsequenzen daraus sind kaum absehbar.
Bitte unterschreibe den Einspruch:

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/I/I_01289/index.shtml#tab-Stellungnahmen

Anbei ein Vorschlag zur Stellungnahme zur Regierungsvorlage

Stellungnahme zur Regierungsvorlage mit der das Arzneimittelgesetz und das Gentechnikgesetz geändert werden soll

Ich reduziere meine Stellungnahme auf eine Aufzählung kurztextitierter Punkte und darf mich darüber hinaus vollinhaltlich der Stellungnahme von der Kanzlei Forsthuber anschließen. Nachfolgende Stellungnahme gibt meine persönliche Meinung wider und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit und / oder Korrektheit. Ich möchte aber, dass meine Bedenken als Bürgerin ernst genommen und entsprechend parlamentarisch behandelt werden.

  • Die neuen Zulassungsmodalitäten innerhalb der EU sollen geändert werden – Die neue Regelung kommt zur Anwendung, sobald das darin vorgesehene Online-Portal funktionstüchtig ist. Dies wird am 31. Jänner 2022 der Fall sein. Bei einem in solcher Eile und kaum medial beachtet vorgelegtem Gesetz bei solch tiefgreifenden Themen regt sich bei mir Misstrauen, kann es sich dabei doch nur entweder um eine schlechte Absicht per se (was natürlich nicht unterstellt werden soll) oder aber um einen zeitlich unter Druck entstandenen unausgereiften Entwurf handeln. Das ist in unserem Lande und innerhalb der EU abzulehnen! Im Gegenteil, man sollte eine intensive und tiefgreifende Informationskampagne beim Volk mit anschließender Volksabstimmung iniziieren. Insbesondere da es sich hierbei um ein Gesetz betreffend medizinischer Schutzstandards handelt, das grundlegende Wichtigkeit für jeden einzelnen Bürger und jede einzelne Bürgerin hat.
  • Wenn man bei österreichischen Lebensmitteln und bei Futtermitteln darauf achten möchte, dass diese gentechnikfrei sein sollen, wie kann man dann im Bereich der Humanmedizin parallel die Einführung gentechnisch veränderter Organsimen für Medikamente und Injektionslösungen zulassen!? Schweine sind zu schlecht geschützt, aber die Menschen sollen noch schlechter geschützt sein? Was sagt das über das Bild der derzeitigen Politik gegenüber dem einzelnen Bürger/ der einzelnen Bürgerin aus!?
  • Darüber hinaus ist meines Erachtens insbesondere das Auslagern von Kontrollen an „private“ Ethikkommissionen abzulehnen.
  • Während der Einsatz von GVO in der Landwirtschaft starken Beschränkungen unterliegt, damit eine mögliche Kontamination der Umwelt verhindert wird, ist genau diese Prüfungsvorschrift gestrichen worden.
  • Die §§ 75 bis 78a, die sich mit klinischen Prüfungen, Sorgfalts- und Rechtvorschriften beschäftigen, sollen samt Überschrift gestrichen werden. Ersatzlos. Deren Regelungskreis würden nur Abschnitt III. des AMG (§ 28ff) bestimmen. Damit fehlten pro futuro dann Einschränkungen und Sicherheitsauflagen bei Forschung am Menschen, das ist abzulehnen.
  • Bezugnehmend auf den Einsatz von Gentherapeutika am Menschen: Die private Ethikkommission wird als Kontrollorgan eingesetzt statt direkter staatlicher Kontrolle. Die Behörde kann nur mehr die Ethikkommission kontrollieren.
  • Grundsätzlich: dem Menschen soll ein genetisch modifizierter Organismus verabreicht werden können; i.d.R. wohl durch eine Spritze?! Wieso? Und worum genau handelt es sich bei einem solchen gentechnisch modifizierten Organismus ?!– das führt zu meinem nächsten Punkt…
  • Die Definition was genau „Gentechnisch veränderte Organismen“ (GVO)sind, fehlt gänzlich.
  • Welche Personen können betroffen / geschützt sein? – dies ist unklar – alle diese Abschnitte wurden in der vorliegenden Gesetzesvorlage ersatzlos gestrichen. Man verweist auf die VO, welche niederrangig ist gegenüber einem Gesetz und keine vollständige Regelung beinhaltet. Es ist nicht mehr eindeutig welche Gruppen in welchem Ausmaß geschützt werden sollen (Kinder, Schwangere). Unter Z 10 §39 der Vorlage findet man den, meines Erachtens, fehlenden Schutz besonders schützenswerter Gruppen – Man ist bereit, nicht einwilligungsfähige Personen und Häftlinge zu schützen und unfassbarer Weise sind KINDER NICHT ERWÄHNT UND IN DIESEN SCHUTZ AUFGENOMMEN! So, wie man in der gesamten Pandemiebekämpfung in meiner Wahrnehmung auf das Wohl Jugendlicher und Kinder nicht ausreichend abstellt, kann ich im Zusammenhang hiermit klar erkennen, dass auch zukünftig, noch weitreichender als bisher, dem Schutz unserer Kindern KEIN RAUM GEGEBEN WERDEN SOLL!
  • Freier Wille: schmerzlich vermisse ich die Erwähnung der freiwilligen Zustimmung und eines Willens, mitzumachen. In der Formulierung ist nur von „Können“ die Rede. Sie ahnen es – ich finde das in einer freien demokratischen rechtsstaatlichen Gesellschaft untragbar!
  • Darüber hinaus kann man dann ein solches Präparat nicht absetzen, wenn man von dem verabreichten Medikament quasi „abhängig“ geworden ist…??!!
  • Die Haftung bei Behandlungsschäden (§41a) wird eingeschränkt; ebenso wie der Schutz bestimmter Personengruppen. Eine reine Ablehnung bringt meine Empörung darüber nicht zum Ausdruck.
  • Im Falle einer Pandemie, Epidemie o.ä. kann eine Verordnung gemäß Abs. 1 oder Abs. 2 auch rückwirkend erlassen werden. Das ist meines Erachtens unlogisch und rechtsstaatlich untragbar. Ich lehne eine solche Ermächtigung ab. Schon im Sinne der Rechtssicherheit.
  • In einer Verordnung gemäß Abs. 1 oder Abs. 2 ist vorzusehen, dass diese spätestens ein Jahr nach ihrem Inkrafttreten außer Kraft tritt. Das weitet die derzeitige Dauer in Sondersituationen von 6 Monaten auf ein Jahr aus – gleich im ersten Schritt.
  • Datenschutz- und Speicherung: ich habe es leider gefunden, welche Schutzmechanismen, der Proband einfordern kann, um einen Missbrauch oder die Verwendung missbräuchlich erlangter Daten konsequent zu verhindern. In Zeiten von lockerem Umgang mit Daten seitens der Behörden und der Regierung wirkt ex post die Einführung der DSGVO mitsamt aller Massensendungen wie ein Hohn, ehrlich gesagt. Diese gesetzliche Vorlage verstärkt bei mir diesen Eindruck leider noch.

Derzeit haben wir „Corona- Schutzimpfungen“ in Österreich, die verabreicht werden, die auch notwendig gemacht haben, die Gentechnikverordnung der EU abzuändern. Es liegen bedingte Zulassungen vor, es wird massiver Druck auf Personen gemacht, die vor Schäden warnen, weil es tatsächlich neu ist und nur BEDINGT ZUGELASSEN. Trotzdem werden Kinder damit behandelt. Dies, obwohl Inhaltsstoffe verwendet werden, die für den humanmedizinischen Einsatz nicht zugelassen sind und für die keine Daten vorliegen. (Ich beziehe mich hier auf die Zusatzstoffe ALC 0315 und ALC 0159.)

Im Lichte dieser Tatsachen und der fehlenden Langzeiterfahrungen lehne ich die in der Gesetzesvorlage genannten Änderungen noch deutlicher ab.


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