Am 29. Juni 2021 hat das Bundesministerium für Inneres zwei Volksbegehren verlautbart. Beide Volksbegehren laufen parallel und enden mit dem 27. September 2021! Doch was steckt dahinter?

Bei Impflicht: Notfalls JA!

soll der Bundesverfassungsgesetztgeber dafür sorgen, dass sich möglichst viele Menschen freiwillig impfen lassen z. B. durch positive Anreize! Kommt es zu einer Überlastung des Gesundheitssystems, soll eine Impfpflicht kommen.

Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert dann die Impfpflicht? Überlastung des Gesundheitssystems und der Intensivstationen? Wann ist es tatsächlich überlastet? Was wurde bisher am Gesundheitssystem geändert, um eine Überlastung abzuwehren? Wer gibt uns dann die tatsächlichen Zahlen bekannt – nicht manipuliert?

Impflicht: Notfalls JA
https://www.bmi.gv.at/411/Volksbegehren_der_XX_Gesetzgebungsperiode/Impfpflicht_Notfalls_Ja/start.aspx

Bei Impfpflicht: Striktes NEIN!

Steht die körperliche Unversehrtheit an erster Stelle? Impfen muss freiwillig bleiben! Und es darf zu keiner Diskriminierung von Ungeimpften kommen, weder im Berufsleben noch im Freizeitleben. Der Nutzen einer Impfung muss das Risiko eindeutig übersteigen!

Wie steht es mit unserem Grundrecht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz (Art. 7 B-VG; Art. 2 StGG)?

Impflicht: Striktes NEIN!
https://www.bmi.gv.at/411/Volksbegehren_der_XX_Gesetzgebungsperiode/Impfpflicht_Striktes_Nein/start.aspx

Und jetzt wird es spannend: beide Volksbegehren sind von ein und derselben Initiative
www.impf-abstimmung.at eingebracht worden! Es sind auch die gleichen Stellvertreterin und Stellvertreter eingetragen worden!

Wie hilfreich ist diese Doppelgleisigkeit, um eine Entscheidung für sich persönlich zu fällen? Ist da nicht schon die Spaltung unserer Gesellschaft vorprogrammiert? Wie kann das BMI beide Volksbegehren gleichzeitig freigeben? Und was passiert, wenn JA und NEIN das gleiche Ergebnis erzielen?

Denke selbst! DU BESTIMMST MIT!

Wie siehst du das? Was ist deine Sicht?

Schreib uns dazu auf kontakt@diebasis-partei.at!