dieBasis
Basisdemokratische Partei Österreichs
Nikolaus Lenaugasse 1
2353 Guntramsdorf
In den letzten Wochen und Tagen sind kritische Konsumenten, die eine experimentelle gentechnische Injektion ablehnen, mit immer extremeren Aussagen und Maßnahmen konfrontiert. In Deutschland soll es erste Klagen wegen Volksverhetzung geben. Daher stellen sich immer mehr Menschen die Frage, was man unter dem Straftatbestand „Volksverhetzung” eigentlich genau versteht.
Als juristische Laien haben wir uns einmal angeschaut, was im österreichischen Strafgesetzbuch dazu steht. Wir würden uns freuen, wenn uns Juristen mit ihrer Einschätzung dazu kontaktieren würden.
Der § 283 (StGB) definiert Volksverhetzung wie folgt:
Wer öffentlich auf eine Weise, dass es vielen Menschen zugänglich wird,
(Quelle: jusline.at)