In den letzten Wochen und Tagen sind kritische Konsumenten, die eine experimentelle gentechnische Injektion ablehnen, mit immer extremeren Aussagen und Maßnahmen konfrontiert. In Deutschland soll es erste Klagen wegen Volksverhetzung geben. Daher stellen sich immer mehr Menschen die Frage, was man unter dem Straftatbestand „Volksverhetzung” eigentlich genau versteht.
Als juristische Laien haben wir uns einmal angeschaut, was im österreichischen Strafgesetzbuch dazu steht. Wir würden uns freuen, wenn uns Juristen mit ihrer Einschätzung dazu kontaktieren würden.
Der § 283 (StGB) definiert Volksverhetzung wie folgt:
Wer öffentlich auf eine Weise, dass es vielen Menschen zugänglich wird,
zu Gewalt gegen eine Kirche oder Religionsgemeinschaft oder eine andere nach den vorhandenen oder fehlenden Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder Weltanschauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen der Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder zu Hass gegen sie aufstachelt.